DE: Keine Pflicht zur Einholung von Alternativangeboten bei Anwaltsbeauftragung durch WEG
Wohnungseigentümer sind bei der Beschlussfassung über die Beauftragung von Rechtsanwälten oder Gutachtern nicht verpflichtet, Alternativangebote einzuholen – auch dann nicht, wenn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden soll, so der deutsche Bundesgerichtshof (BGH)..