Zeitausgleichsvereinbarung: OGH spricht kein Rücktrittsrecht zu
Ein Betriebsrat klagte gegen eine Krankenanstalt mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass Arbeitnehmer bei Krankheit von der Zeitausgleichsvereinbarung zurücktreten dürfen. Die Arbeitgeberin argumentierte, dass Zeitausgleich lediglich eine Umverteilung der Arbeitszeit darstelle und keinen zusätzlichen Freizeitcharakter wie Erholung habe. Der OGH musste klären, ob Krankheit ein Rücktrittsrecht von der Zeitausgleichsvereinbarung begründet...